- Nachdem ein schweizer Versicherer in Deutschland alle Haftpflichtverträge von Krankenanstalten gekündigt hatte, waren ein Drittel aller deutschen Einrichtungen betroffen!
- Spitäler, Pflegeheime, Kliniken
- Die Sanierungskosten: ein großer Brocken für Erbsenzähler.
- Wann ist es in Österreich soweit?
- Reicht die Quersubventionierung aus dem Topf der Krankenversicherungen?
- Ist die ISO Zertifizierung das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist?
- Korrupte Gefälligkeitsgutachter: die Zeitbombe für eine RMSA Explosion auch in Ihrem Spital?
- Die Organe der Betreiber: persönliche, solidarische und unbeschränkte Haftung mit Beweislastumkehr (sozusagen ein resistenter Keim).
- Anwälte in den Startlöchern: Ein Nachweis der Kausalität beim infizierten Patienten ist kein Problem. Denn es gilt die Beweislastumkehr, wenn gegen ein Schutzgesetz verstoßen wurde. Und Spitalsbetreiber verstoßen regelmäßig gegen alle nur erdenklichen Schutzgesetze.
- Sind Sie Opfer einer Infektion nach einem Spitalsaufenthalt? Wir helfen.
- Eine Rechtschutzversicherung sollten Sie vor einem Spitalsaufenthalt kaufen!
- Sie sind Betreiber einer Krankenanstalt und wollen in naher Zukunft nicht die 4-fache Prämie bei 10-fachem Selbstbehalt zahlen?
Hier liegen Sie in jedem Fall richtig: +43 1 877 2479.